Aufnahme neuer Kinder
Die Kindergruppe steht jedem Kind mit seiner Familie vom vollendeten 12. Lebensmonat (in Ausnahmefällen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat) bis zur Einschulung offen. Die Betreuungsvereinbarungen enden mit dem Schulbeginn und/oder der Kündigung. Die Übereinstimmung mit der pädagogischen Konzeption des Vereins ist Voraussetzung für eine Aufnahme. Ein Anspruch auf eine Aufnahme besteht in keinem Fall.
Bei einer Platzvergabe gibt es einen telefonischen Erstkontakt mit den Eltern, daraufhin einen „Schnupperbesuch“ in der Einrichtung zum gegenseitigen Kennenlernen. Wenn das Interesse bestehen bleibt, wird ein Termin für ein Aufnahmegespräch vereinbart, das von 2-3 Elternvertreter*innen geführt wird, die die Einrichtung nochmal aus Elternsicht vorstellen. Abschließend entscheiden diese Eltern mit der pädagogischen Leitung, welche Familie aufgenommen wird.
Wenn eine Familie eine Zusage bekommen hat, wird ein (regelmäßiger) Kontakt mit kleinen Besuchseinheiten bis zum Aufnahmedatum gehalten. Wir ermöglichen Eltern und Kindern eine individuelle Eingewöhnungszeit: Ein Elternteil begleitet das Kind in der ersten Zeit, bis ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis entstanden ist. Dann entfernt sich das Elternteil in länger werdenden Zeitabständen aus der Einrichtung, bis das Kind den Kindergruppenalltag komplett allein bewältigt.
Elternmitarbeit
Mindestens einmal im Monat kocht ein Elternteil für die Kindergruppe. Regelmäßig anfallende Tätigkeiten werden zu Beginn des Kindergruppenjahres an die Eltern mit festen Zuständigkeiten (Ämter) verteilt. Diese Arbeiten werden eigenverantwortlich nach Bedarf ausgeführt. Es wird von den Eltern erwartet, dass sie bei Festen und Veranstaltungen der Kindergruppe aktiv mitwirken.
Putzwochenenden, Umbauten und Renovierungsarbeiten werden auf den Elternabenden besprochen und nach Kapazitäten von den Eltern durchgeführt. Elternabende finden sechswöchig statt.